Ausbildung zum Gefahrgutfahrer für die Beförderung gefährlicher Güter von Versandstücken und Schüttgütern in kennzeichnungspflichtigen Mengen gemäß Unterabschnitt 8.2.1.2 ADR.
Die Bescheinigung wird für 5 Jahre ausgestellt.
Lehrgangsabschluss:
IHK Prüfung mit Erwerb der ADR - Card
Lehrgangsdauer: 2,5 Tage
Fortbildung für Gefahrgutfahrer die bereits im Besitz einer ADR - Card sind und diese gemäß 8.2.2.5 ADR in den letzten 12 Monaten vor Ablauf verlängern müssen. Die ADR - Bescheinigung verliert sonst ihre Gültigkeit.
Lehrgangsabschluss:
IHK Prüfung mit Verlängerung der ADR-
Card
Lehrgangsdauer: 1,5 Tage
Aufbaukurs zur Erweiterung der ADR -
Bescheinigung zur Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1 (explosive
Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff) gemäß 8.2.1.4 ADR.
Vorraussetzung: Absolvierter Basiskurs
Lehrgangsabschluss:
IHK Prüfung mit Erweiterung der ADR - Card um Klasse 1
Lehrgangsdauer: 1 Tag
Unterweisung von Fahrzeugführern, die Gefahrgut in nicht kennzeichungspflichtigen Mengen (Begrenzte Mengen LQ, frei-
gestellte Mengen, usw.) befördern und nicht im Besitz einer ADR - Card sind.
Die Schulungspflicht besteht gemäß 8.2.3 ADR.
Lehrgangsabschluss:
Teilnahmezertifikat unserer Bildungseinrichtung
Lehrgangsdauer: 1 Tag