Ausbildung zum Gefahrgutfahrer für die Beförderung gefährlicher Güter von Versandstücken und Schüttgütern in kennzeichnungspflichtigen Mengen gemäß Unterabschnitt 8.2.1.2 ADR.

Die Bescheinigung wird für 5 Jahre ausgestellt.

 

Lehrgangsabschluss:

IHK Prüfung mit Erwerb der ADR - Card

 

 

Lehrgangsdauer: 2,5 Tage

 

 

 

Fortbildung für Gefahrgutfahrer die bereits im Besitz einer ADR - Card sind und diese gemäß 8.2.2.5 ADR in den letzten 12 Monaten vor Ablauf  verlängern müssen. Die ADR - Bescheinigung verliert sonst ihre Gültigkeit.

 

Lehrgangsabschluss:

IHK Prüfung mit Verlängerung der ADR-

Card

 

Lehrgangsdauer: 1,5 Tage

 

 

 

Aufbaukurs für Gefahrgutfahrer zur Beförderung gefährlicher Güter in festverbundenen Tanks, Aufsetztanks, Batterie-Fahrzeugen, MEGC, usw.

gemäß 8.2.1.3 ADR.

 

Vorraussetzung: Absolvierter Basiskurs

 

Lehrgangsabschluss:

IHK Prüfung mit Erweiterung der ADR - Card

 

 

Lehrgangsdauer: 1,5 Tage

 

 

 

Aufbaukurs zur Erweiterung der ADR -

Bescheinigung zur Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1 (explosive

Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff) gemäß 8.2.1.4 ADR.

 

Vorraussetzung: Absolvierter Basiskurs

 

Lehrgangsabschluss:

IHK Prüfung mit Erweiterung der ADR - Card um Klasse 1

 

 

Lehrgangsdauer: 1 Tag

 

 

 

Aufbaukurs zur Erweiterung der ADR -

Bescheinigung zur Beförderung gefähr-licher Güter der Klasse 7 (Radioaktive Stoffe) gemäß 8.2.1.4 ADR.

 

 

Vorraussetzung: Absolvierter Basiskurs

 

 

Lehrgangsabschluss:

IHK Prüfung mit Erweiterung der ADR - Card um Klasse 7

 

 

Lehrgangsdauer: 1 Tag

 

 

Unterweisung von Fahrzeugführern, die Gefahrgut in nicht kennzeichungspflichtigen Mengen (Begrenzte Mengen LQ, frei-

gestellte Mengen, usw.) befördern und nicht im Besitz einer ADR - Card sind.

 

Die Schulungspflicht besteht gemäß 8.2.3 ADR.

 

Lehrgangsabschluss:

Teilnahmezertifikat unserer Bildungseinrichtung

 

 

Lehrgangsdauer: 1 Tag

 

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