Lithium - Batterien und Zellen

 

Der Versand von Lithium - Ionen / Metall - Batterien (Akkus) sowie Zellen gewinnt immer mehr an Bedeutung und wird vom Gesetzgeber weitgehend reglementiert. Einzelbatterien und Zellen, mit Geräten verpackt oder eingebaut, unterliegen gefahrgutrechtlichen Bestimmungen (z.B. Arbeitsgeräte, Kameras, Batterien für e-Bikes, Laptop's und andere Geräte mit Lithium - Batterien / Zellen).

 

Vielen Unternehmen und Betrieben ist dabei nicht bewusst, dass es sich hierbei um gefährliche Güter handelt, die den Vorschriften für den Straßen-, Eisenbahn-, Seeschiffs- und Luftverkehr (GGVSEB, ADR, RID, IMDG - Code, IATA - DGR) unterliegen, aus denen Schulungs-, Verpacker-, Verlader-, Beförderer-, Absenderpflichten, usw. hervorgehen.

 

Von den Vorschriften sind auch die Bereiche Recycling / Wiederaufarbeitung und Entsorgung betroffen.

 

Unsere Leistungen für Sie:

 

- Mitarbeiterschulung im Betrieb gemäß Kapitel 1.3 ADR, RID, IMDG-Code

- Unternehmensspezifische Beratung und Betreuung

- Qualifizierung für Dokumentation, Verpackung, Kennzeichnung

- Erstellung tätigkeitsorientierter Arbeitsanweisungen

 

Lehrgangsdauer: 1 Tag

Abschluss: Zertifikat unserer Bildungseinrichtung als Qualifizierungsnachweis zur Vorlage bei den zuständigen Behörden

 

 

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© Umwelt-Gefahrgut Büro Neusüß GbR